Erfahrungsgemäß
haben
fast
alle
Mandanten
Scheu
vor
der
Wahrnehmung
und
Durchsetzung
ihrer
Rechte
und
Interessen
aufgrund
der
Befürchtung
von
hohen
und
unkalkulierbaren Anwalts- und Gerichtskosten.
Ich
wäre
nicht
ehrlich,
würde
ich
Ihnen
die
Kosten,
gerade
im
Bereich
Familien
-
und
Erbrecht, als übersichtlich und überschaubar oder gar als „ gering“ schildern.
Seien
Sie
aber
vergewissert,
dass
eine
detaillierte
Beratung
über
die
entstehenden
Kosten
einen
Teil
meiner
Beratungsleistungen
darstellt
und
ich
diese
auch
stets
in
Vergleich
zu
dem erzielbaren Nutzen und den Erfolgsaussichten setze.
Durch
diese
Transparenz
können
Sie
jederzeit
abwägen,
ob
die
Verhältnismäßigkeit
des
finanziellen und auch zeitlichen Aufwandes gegenüber dem Nutzen gewahrt ist.
Dies
abschließend
werde
ich
mit
Ihnen
abstimmen,
ob
meine
Abrechnung
anhand
des
Verfahrenswertes, auf Stundenbasis oder auf der Basis eines Pauschalhonorars erfolgt.
Einzelfallbezogen ist auch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich.
Natürlich
werde
ich
Sie
auch
auf
die
Möglichkeiten
einer
staatlichen
Unterstützung
-
wie
Beratungshilfe
und
Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
-
hinweisen
und
mit
Ihnen
gemeinsam
prüfen, ob diese für Sie in Betracht kommt.
Im
Rahmen
eines
Erstgesprächs
werde
ich
mich
selbstverständlich
an
der
gesetzlichen
Beschränkung
der
Gebühren
orientieren,
so
dass
keinesfalls
höhere
Kosten
als
190,00
EUR
netto im Rahmen des Erstgesprächs entstehen werden.
Kosten - Gebühren
Telefon
030 44 04 07 87
Fax
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E-Mail
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Web
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Ines Ränke - Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Schönhauser Allee 124
10437 Berlin
Kanzlei
für Familienrecht und Erbrecht
Ines Ränke
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht